Aktuelles

Der BGH hat mit Urteil vom 20.10.2021 – IV ZR 236/01 – entschieden, dass der Wohngebäude-Versicherer nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen hat (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).

Die EU-Kommission hat mit den Delegierten Verordnungen vom 10.11.2021 die Schwellenwerte für die Jahre 2022-2023 moderat angepasst. Die neuen Schwellenwerte für die Pflicht zur europaweiten Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gelten ab dem 01.01.2022.

Hat ein Berufshaftpflichtversicherer gegenüber einem Architekten vorbehaltlos Abwehrdeckung erteilt, kann darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Leistungspflicht liegen. Der Versicherer ist dann für die Zukunft mit solchen Einwendungen ausgeschlossen, die er im Zeitpunkt des ...

Das OLG Zweibrücken hat in seinem Beschluss vom 24.11.2020 – 1 U 181/19 – entschieden, dass der Nachweis der Mitursächlichkeit eines Sturms der Windstärke 8 für Sachschäden an versicherten Sachen bereits dann erbracht ist, wenn feststeht, dass am Schadensort der Wind mit einer solchen Stärke geweht ...

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf redlicherweise erwarten, dass der Versicherer als Verwender der AVB auf eine so schwerwiegende Rechtsfolge wie den Anspruchsverlust ausdrücklich an der entsprechenden Stelle hinweist.

 

 

Rechtsanwälte
Roos & Schmitz-Gagnon PartGmbB

Johannisstraße 64
50668 Köln

Tel. +49 (0) 221 / 913 924-0
Fax +49 (0) 221 / 913 924-29

koeln@rsg-rechtsanwaelte.com

www.rsg-rechtsanwaelte.com