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| Versicherungsrecht

Gefährliches Überholmanöver ist keine Rennveranstaltung im Sinne der AKB

Tülin Mehmet Oglou, LL.M.

Ein Porsche-Fahrer raste mit über 140 km/h über eine Landstraße, um einen Audi R8 abzuhängen. Erlaubt war Tempo 70. Der Audi hielt über mehrere Kilometer dagegen. In einer Rechtskurve verlor der Porsche-Fahrer die Kontrolle über seinen neuen Wagen, geriet auf die Gegenspur und prallte dort mit einem ...

Bisher war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, wie die Preisbildung in den Fällen des § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B zu erfolgen hat. Nach bisher herrschender Meinung war dabei die ursprüngliche Kalkulation des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Ihre Einzelbestandteile waren unter Berücksichtigung ...

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