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Architekten- und Ingenieurrecht: Neue Kommentierung der Vorschriften §§ 8, 9 und 13 HOAI 2021 im IBR-Online-Kommentar zur HOAI

Ab heute bietet der neue IBR-Online-Kommentar zur HOAI (Hrsg. Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen) für Architekten, Ingenieure, öffentliche und private Auftraggeber sowie die mit HOAI-Fragen befassten Gerichte und Rechtsanwälte eine aktuelle und praxisorientierte Kommentierung aller wichtigen HOAI-Vorschriften.

 
Rechtsanwältin Maren Roos kommentiert im IBR-Online-Kommentar zur HOAI die Vorschriften §§ 8, 9 und 13 HOAI 2021. Wesentliche Fragen sind dabei:


§ 8 HOAI 2021 – Berechnung des Honorars in besonderen Fällen

 

  • Allgemeines zur Regelung 

  • Bestimmung des Leistungsumfangs

  • Berechnung des Honorars bei Übertragung einzelner Leistungsphasen

  • Berechnung des Honorars bei Übertragung einzelner Grundleistungen 

  • Berechnung des Honorars bei Übertragung nur von Teilen einzelner Grundleistungen

  • Berechnung des Honorars bei Nichterbringung von Leistungen trotz Beauftragung

  • Berechnung des Honorars bei Beauftragung nur mit einem Teil des Gesamtobjekts

 

§ 9 HOAI 2021 – Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen

 

  • Allgemeines zur Regelung 

  • Berechnung des Honorars bei Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung

  • Berechnung des Honorars bei Bauleitplanung und Landschaftsplanung 

  • Objektüberwachung als Einzelleistung

 

§ 13 HOAI 2021 – Interpolation

 

  • Allgemeines zur Regelung 

  • Begriff und Herleitung

  • Berechnung (Interpolation) bei Basishonorarsatz, Höchsthonorarsatz und Viertelhonorarsatz

  • Extrapolation