| Vergaberecht

Die neuen Schwellenwerte ab 01.01.2024!

Die EU-Kommission hat mit den Delegierten Verordnungen vom 15.11.2023 die Schwellenwerte für die Jahre 2024 bis 2025 moderat erhöht. Die neuen Schwellenwerte für die Pflicht zur europaweiten Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gelten ab dem 01.01.2024.

 

Bei Vergaben von klassischen öffentlichen Auftraggebern gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB gelten ab dem 01.01.2024 gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2495 DER KOMMISSION vom 15.11.2023 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe folgende Schwellenwerte:

 

Bauaufträge: 5.538.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 EUR

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes: 143.000 EUR

 

Bei Vergaben von Sektorenauftraggebern gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 2 GWB gelten ab dem 01.01.2024 gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2496 DER KOMMISSION vom 15.11.2023 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe folgende Schwellenwerte:

 

    Bauaufträge: 5.538.000 EUR

    Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 443.000 EUR

     

    Bei Vergaben im Verteidigungsbereich gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 3 GWB gelten gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2510 DER KOMMISSION vom 15.11.2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge folgende Schwellenwerte:

     

    Bauaufträge: 5.538.000 EUR

    Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 443.000 EUR

     

    Bei Vergaben von Konzessionsgebern gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB gilt gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2497 DER KOMMISSION vom 15.11.2023 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen folgender Schwellenwert:

     

    Bau- und Dienstleistungskonzessionen: 5.538.000 EUR

    Dr. Ronald M. Roos, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Dr. Ronald M. Roos