Am 12. März 2025 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass eine Ersetzung der im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer nicht zulässig ist. Die Notwendigkeit einer Klauselersetzung gemäß § 164 Abs. 1 Satz 1 VVG sei nicht gegeben, da es für den Versicherer im Falle des § 4 Abs. 4 MB/KT keine unzumutbare Härte darstelle, an einem lückenhaften Vertrag festzuhalten.
Hintergrund der Entscheidung ist das Urteil des BGH vom 06.07.2016 (IV ZR 44/15). Dort hatte der BGH die Klausel in § 4 Abs. 4 MB/KT, die eine Herabsetzung des Tagegeldsatzes bei niedrigerem Nettoeinkommen vorsah, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB für unwirksam erklärt. Viele Versicherer passten ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen hierauf an. Die unwirksame Klausel wurde von einigen Versicherern jedoch nicht bloß ersatzlos gestrichen. Vielmehr wurde sie durch eine „klarere Regelung“ gleichen Inhalts ersetzt.
Versicherer sollten jetzt auf das neue Urteil des BGH vom 12. März 2025 (IV ZR 32/24) reagieren:
Überprüfung und Anpassung der Vertragsbedingungen: Versicherer sollten ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) überprüfen und sicherstellen, dass alle Klauseln klar und transparent formuliert sind, um rechtlichen Herausforderungen vorzubeugen
Risikobewertung und Prämienkalkulation: Da die Möglichkeit der Herabsetzung des Krankentagegeldsatzes bei gesunkenem Nettoeinkommen entfällt, müssen Versicherer ihre Risikobewertung und Prämienkalkulation entsprechend anpassen. Dies könnte bedeuten, dass Prämien neu berechnet werden, um das erhöhte Risiko zu kompensieren
Kommunikation mit Versicherungsnehmern: Eine klare und transparente Kommunikation mit den Versicherungsnehmern ist entscheidend. Versicherer sollten ihre Kunden über die Änderungen und deren Auswirkungen bei Auftreten eines Versicherungsfalles informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen zu stärken.
Schulung und Weiterbildung: Mitarbeiter der Versicherungsunternehmen sollten regelmäßig geschult und über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert werden. Dies stellt sicher, dass sie in der Lage sind, Kunden kompetent zu beraten und rechtliche Vorgaben einzuhalten
Vertragsgestaltung: Bei der Gestaltung neuer Verträge sollten Versicherer darauf achten, dass diese den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und keine unwirksamen Klauseln enthalten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden
Das Urteil des BGH bringt also einige Herausforderungen für Versicherer mit sich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!